AGB

Allen von der partnership for development GmbH ausgeführten Leistungen und Lieferungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung um Geltung zu erlangen.

1. Angebot und Auftrag

Die von der partnership for development GmbH (p4d) zu erbringenden Leistungen werden über schriftliche Angebote konkretisiert. Aufwand und Kosten werden im Angebot der partnership for development GmbH differenziert und leistungsbezogen festgeschrieben. Alle Angebote sind freibleibend, soweit keine zeitliche Gültigkeit festgelegt ist.  Preise und Aufwandschätzung beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen im Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Änderungen des Angebots bleiben bis zum Zugang der Annahmeerklärung durch den Auftraggeber bei partnership for development GmbH vorbehalten. Für die Annahmeerklärung gilt die Textform.

Ein Auftrag kommt durch die jeweilige Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung) des Auftraggebers zustande. Der Auftraggeber erteilt den jeweiligen Auftrag in Textform auf der Grundlage eines von der partnership for development GmbH vorgelegten Angebots.

2. Leistungserbringung | Haftung

Die partnership for development GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritte einzusetzten.

Die partnership for development GmbH versichert, dass alle von ihr für die Projektdurchführung eingesetzten Personen für die auszuführenden Leistungen die erforderliche Befähigung und Eignung besitzen und auch persönlich im Sinne der Qualitätsanforderungen der partnership for development GmbH handeln.

Die partnership for development GmbH haftet nicht für Verzögerungen und andere Störungen in der Leistungserbringung, die durch den Auftraggeber verursacht werden oder in seinem Einflussbereich liegen. Die Haftung der partnership for development GmbH wird zudem auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der partnership for development GmbH die vereinbarten und für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Unterlagen sowie Hilfsmittel/Werkzeuge mit angemessenem Vorlauf zur Verfügung zu stellen.

4. Zahlungsbedingungen

Die Leistungen der partnership for development GmbH werden nach ihrer Erbringung in Rechnung gestellt. Erfolgt die Leistung in Teilleistungen, wird auch die Abrechnung in entsprechenden Teilrechnungen vereinbart.

Die Vergütung erfolgt nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand. Nach Absprache mit dem Auftraggeber werden ggf. zusätzliche Dienstleistungen berechnet, wie z.B. der Einsatz von technischem Personal, Nutzungsvergütungen für Medien und Geräten, das Erstellen von Protokollen und Dokumentationen.

Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Monatsende für die bis dahin im Monat erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von vier Kalenderwochen nach Rechnungseingang die Bezahlung jeder Einzelrechnung vorzunehmen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der aktuell gesetzlich geltenden MwSt, es sei denn, es ist eine ausdrückliche abweichende Regelung in Textform getroffen worden.

5. Ausfall und Stornierung

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die partnership for development GmbH wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von partnership for development GmbH nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die partnership for development GmbH unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Leistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Bei aufeinanderfolgenden Terminen verschiebt sich der Ablauf um einen Termin, so dass ein neuer letzter Termin zu vereinbaren ist.

Nimmt der Auftraggeber einen mit der partnership for development GmbH abgesprochenen Termin nicht wahr, haftet der Auftraggeber für die vereinbarte Vergütung wie folgt:

– bis 60 Tage vor dem geplanten Termin keine Vergütung
– 60 bis 30 Tage vor dem geplanten Termin 25% der Vergütung
– 30 bis 10 Tage vor dem geplanten Termin 50% der Vergütung
– bei weniger als 10 Tage vor dem geplanten Termin 100% der Vergütung

Eine Anrechnung der genannten Haftungssummen auf einen Nachholtermin findet nicht statt.

6. Genehmigung und Überprüfung

partnership for development GmbH verpflichtet sich, vor der Herstellung von Medien, jeweils die Genehmigung des Auftraggebers einzuholen. Dies geschieht, indem die entsprechenden Entwürfe vom Auftraggeber abgezeichnet werden.

Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit in Wort und Bild aller von der partnership for development GmbH vorgeschlagenen und gestalteten Leistungen. Eine Gewähr für die Schutzfähigkeit und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit seitens der partnership for development GmbH ist ausdrücklich und vollständig ausgeschlossen. Eine solche Überprüfung gehört nicht in den Leistungsbereich der Auftragnehmerin.

7. Versicherung und Lagerung

Für das Eigentum des Auftraggebers, insbesondere für Manuskripte, Originale, reproduktionsfähige Vorlagen, Quellmedien etc., wird von der partnership for development GmbH bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, es sei denn, dass die partnership for development GmbH vorsätzlich oder grober Fahrlässigkeit gehandelt hat und dies einer Beschädigung zugrunde liegt.

8. Schutzrechte | Wettbewerb

Das im Rahmen der Leistungserbringung durch partnership for development GmbH eingebrachte Know-how ist durch internationales Copyright geschützt. Der Auftraggeber erhält das Recht, das im Rahmen des Auftrages eingebrachte Know-how (z.B. in Form von Instrumenten, Systemen, Formularen, Checklisten) ausschließlich zum innerbetrieblichen Gebrauch zu verwenden. Die Weitergabe des im Zusammenhang mit dem Auftrag erbrachten Know-hows (Medien, Konzepte etc.) an Dritte ist ohne schriftliche Vereinbarung ausdrücklich untersagt.

Soweit im Rahmen der Auftragserfüllung gemeinsam firmenspezifische Unterlagen erstellt werden, steht dem Auftraggeber das Urheberrecht und die damit verbundenen Nutzungsrechte hieran allein zu. Einschränkend ist jedoch Abs. 1 zu beachten.

Der partnership for development GmbH steht von Unterlagen, die im Rahmen der Auftragserfüllung erstellt wurden, ein kostenloses Belegexemplar zu, welches anonymisiert als Referenz zur Eigenwerbung und bei Publikationen und Tagungen genutzt werden darf, soweit hiermit keine firmenspezifischen Inhalte für Dritte zugänglich werden.

Die Partnership for development GmbH ist berechtigt, ihre allgemeinen Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, soweit keine einzelvertragliche anderslautende Regelung zwischen den Parteien getroffen wird.

9. Geheimhaltung

partnership for development GmbH verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und nach deren Beendigung auf unbegrenzte Zeit über alle vertraulichen, innerbetrieblichen und sonstigen Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

Der Ausdruck Geschäftsgeheimnis umfasst alle betriebsinternen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich sind und/oder die nach dem Willen des Auftraggebers nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen. Dies gilt auch für Geschäftsgeheimnisse der Kunden des Auftraggebers.

10. Einwilligung Referenz

Die partnership for development GmbH ist berechtigt, auf die mit dem Auftraggeber bestehende oder auch vergangene Geschäftsverbidnung zu Referenz-, Marketing- und Werbezwecken, in Informations- und Werbematerialien, in elektronischer Form oder in Textform (insbesondere auf ihrer Webseite, in Produktblättern, Präsentationen und sonstigen Werbe- und Produktinformationsmaterialen) hinzuweisen, den Auftraggeber als ihren Kunden zu benennen und ausschließlich zu diesem Zweck auch Fotos, Logos oder Markenzeichen des Auftraggebers für einen Zeitraum von 10 Jahren unentgeltlich zu nutzen, sowie diese Materialien zu vervielfältigen und zu verbreitet. Diese Einwilligung kann jederzeit ganz oder teilweise vom Auftraggeber in Textform widerrufen werden.

Nach einem Widerruf wird die partnership for development GmbH unverzüglich alle genannten Inhalte entfernen und es unterlassen, Druckerzeugnisses mit entsprechenden Inhalten zu verteilen. Druckerzeugnisse, die für eine bestimmte Veranstaltung erstellt wurden, dürfen noch bis zu zwei Monaten nach dem Widerruf weiterverteilt werden.

Mit den zwischen den Parteien zum Auftrag vereinbarten Vergütungsumfang, ist ein Ausgleich für die Referenznutzung stillschweigend miterfasst.

11. Schlussbestimmungen

Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirklichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Im Falle widerstreitender AGB, entfällt ausschließlich die Wirkung der Klauseln, die widerstreitend sind. Die AGB im Übrigen bleiben wirksam. Entstehende Regelungslücken werden durch die allgemein geltenden Gesetzte gefüllt.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere findet auch das UN Kaufrecht keine Anwendung.

Gerichtsstand ist der Firmensitz der partnership for development GmbH.